Verband der Sportboot- und Schiffbau-Sachverständigen

Gutachten für Wasserfahrzeuge vom Hausboot bis zur Megayacht

Besondere Boote erfordern besondere Maßnahmen. Manche Aufgaben verbinden die verschiedenen Wasserfahrzeuge zwar - beispielsweise können Schadengutachten und Wertgutachten bei allen Arten von Schiffen und Booten anfallen - doch manche Wasserfahrzeuge haben spezielle Aufgaben und Bedingungen. Dann sind Sachverständige besonders gefordert. Im Verband der Sportboot- und Schiffbausachverständigen (VBS e.V.) gibt es dazu eine ganze Reihe von Sonderkompetenzen. Die Funktion der Gutachter als Berater zieht sich als roter Faden durch diese Tätigkeiten.

Gutachten für Hausboote und schwimmende Häuser

Ein Beispiel für die Sonderkompetenzen im VBS sind Gutachten für Hausboote und schwimmende Häuser. Per Definition ist unter anderem festgelegt, dass ein Hausboot sich aus eigener Kraft durch das Wasser bewegen können muss. Es gilt daher, wenn es kürzer als 20 Meter ist, als Sportboot. Im Unterschied dazu ist ein schwimmendes Haus fest mit einer Anlage wie zum Beispiel einem Steg verbunden. Es hat keinen eigenen Antrieb.

Wachsender Markt für Hausboote

Besonders der Markt der Hausboote wächst seit einigen Jahren sehr stark. Der größte Teil der Hausboote wird dabei als Geldanlage erworben. Die Besitzer nutzen es nur zum Teil selbst und lassen es die meiste Zeit verchartern. Sachverständige können in diesem Fall die Produktion von neuen Hausbooten begleiten und sicherstellen, dass das Produkt in der bestellten Qualität geliefert wird. Bei gebrauchten Hausbooten können Sachverständige mit Wertgutachten beim Verkauf helfen.

Grauzone schwimmende Häuser

Im Unterschied zu den Hausbooten, die als Sportboote gelten, gibt es für die Genehmigung von schwimmenden Häusern bisher keine eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen. Sie müssen als schwimmende Objekte besonderen physikalischen Gesetzen gehorchen, werden aber als bauliche Anlagen betrachtet. Daher benötigen sie eine Baugenehmigung, doch es gibt für sie keine Einträge in Grundbüchern. Daher erstellen Sachverständige in diesen Fällen Stabilitätsgutachten, Schwimmfähigkeitsgutachten und Wertgutachten.

Sachverständige begleiten Megayachten

Am oberen Ende der Größenskala begleiten Sachverständige Superyachten und Megayachten zum Teil über Jahre – von der Planung über den Bau bis zum Betrieb. Bei einem Budget von vielen Millionen Euro leisten sich die Eigner in der Regel einen Sachverständigen, der als Fachkundiger bereits die Vertragsverhandlungen begleitet, den Bau vor Ort betreut und Vertrag und Vorschriften permanent mit der Bauausführung abgleicht.

Sachverständige beraten Auftraggeber

Oft kommen Sachverständige aber auch schon vor dem eigentlichen Auftrag ins Spiel. Insbesondere Neueigner haben häufig wenig bis keine Erfahrung mit dem Bau von Booten. Sachverständige können die Vorschläge und Ideen der Werft in Bezug auf Budget und Sinnhaftigkeit prüfen. Sie beraten die zukünftigen Eigner und helfen dabei, die passende Yacht bauen zu lassen.

Betreuung von Megayachten

Nach der Inbetriebnahme geht die Funktion des Beraters zuweilen in die eine Betreuers über. Sachverständige können Eignern dabei helfen, ihre Megayachten zu unterhalten. Sie helfen dabei, Firmen einzurichten, um die Charter zu organisieren oder kümmern sich um das Management von Liegeplätzen und Crew.

Gutachten für Berufsschiffe und spezielle Wasserfahrzeuge

Die Sachverständigen im VBS haben allerdings nicht nur mit Sportbooten und Luxusyachten zu tun, sondern auch mit Berufsschiffen und anderen professionell genutzten Wasserfahrzeugen wie schwimmenden Anlagen und Geräten.

Gutachten zur Zulassung von Wasserfahrzeugen

Im Binnenbereich ist für alle Wasserfahrzeuge einer gewissen Größe und Funktion eine regelmäßige Prüfung durch die Zulassungsbehörden vorgeschrieben. Ohne diese Prüfung erhalten Berufsschiffe wie beispielsweise Fähren, Schlepper oder Fahrgastschiffe keine Zulassung. In diesem Rahmen beauftragen Schiffseigner Sachverständige etwa mit der Untersuchung des Schiffsbodens.

Sachverständige prüfen schwimmende Anlagen

Ein anderer Fall sind schwimmende Anlagen. Das sind beispielsweise Kräne und Bagger, die für einen bestimmten Zweck auf Pontons geladen werden. Dabei sind neben anderen Vorschriften auch die Belange der Intaktstabilität zu beachten. Sachverständige führen dazu entsprechende Untersuchungen und Berechnungen aus.

Sachverständige betreuen Traditionsschiffe

Ein weiterer Sonderfall sind Traditionsschiffe. Hier sorgte in den letzten Jahren besonders eine neue Richtlinie für Wirbel, die aktuelle Maßstäbe in Sachen Sicherheit an Wasserfahrzeuge anlegt, die zum Teil viele Jahrzehnte alt sind. Sachverständige begleiten die entsprechende Um- und Einbauten, die dadurch nötig geworden sind.

Gutachten zum Erhalt von Traditionsschiffen und denkmalgeschützten Schiffen

Zum Teil handelt es sich bei den historischen Fahrzeugen um schwimmende Museen oder denkmalgeschützte Wasserfahrzeuge. Sie werden mit Fördermitteln erhalten. Sachverständige können Art und Umfang von Reparaturen begutachten, damit entsprechende Anträge gestellt werden können und das Budget zum Ziel passt.

Sachverständige nehmen Riggs ab

Für die verbliebenden noch aktiven Großsegler erstellen Sachverständige die jährlich anfallenden Sicherheitsgutachten der Riggs. In jedem Fall sind Sachverständige hoch spezialisierte Fachleute. Auf der Seite des Verbands der Sportboot- und Schiffbausachverständigen e.V. (www.vbsev.de) findet sich für jeden Bedarf der richtige Ansprechpartner.


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