Verband der Sportboot- und Schiffbau-Sachverständigen

Kaufberatung für ein Gebrauchtboot

Was ist bei der Anschaffung eines Gebrauchtboots zu beachten? Diese Kaufberatung liefert die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Bootskauf.

Wo finde ich eine Kaufberatung für ein Gebrauchtboot?

Wenn sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten sie einen Gutachter beauftragen. Er hat einen neutralen Blick auf mögliche Mängel und im Zweifelsfall mehr Erfahrung. Die Kosten für ein Ankaufgutachten richten sich nach der Größe des Bootes und dem Umfang des Auftrags. Qualifizierte Sachverständige stellen einen Tagessatz von etwa 1000 Euro in Rechnung, zuzüglich Fahrtkosten. Eine Sichtprüfung nimmt weniger Zeit in Anspruch als ein Ankaufgutachten und ist daher deutlich günstiger. Eine Sichtprüfung durch einen Gutachter des Verbandes des Sportboot-und Schiffbau-Sachverständigen (VBS) stützt sich auf eine Checkliste, die den Zustand für sie festhält. Auf der Homepage des VBS sind Sachverständige gelistet.


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Wo erfahre ich den Marktpreis eines Gebrauchtboots?

Die in Kleinanzeigen genannten Preise sind oft zu hoch angesetzt, um Verhandlungsspielraum zu haben. Es ist meist schwer, den marktgängigen Preis zu ermitteln. Das liegt daran, dass die meisten Yachten nur in kleinen Serien gebaut worden sind. Außerdem gibt es nur wenige Vergleichsmöglichkeiten. Daher ist auch die Schwacke-Liste mit Vorsicht zu behandeln. Am ehesten gelangt man zu realistischen Einschätzungen, indem man regelmäßig Gebrauchtbootseiten studiert. So kann man die Preise notieren und vergleichen. Ein Sachverständiger kann den Marktpreis jedoch genauer ermitteln als ein Kaufinteressent. Er hat Berechnungsgrundlagen, zusätzliche Quellen und Erfahrung.

Welche Zertifizierung braucht ein Gebrauchtboot?

Boote von 2,50 bis 24 Meter Länge, die innerhalb der EU nach dem 16.06.1998 in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen wurden, müssen den harmonisierten Bau- und Ausrüstungsvorschriften entsprechen. Nachzuweisen ist das durch eine Konformitätserklärung (CE) des Herstellers. Das gilt auch für Gebrauchtboote, die aus einem Nicht-EU-Land erstmalig in die EU eingeführt werden. Sie sollten also vor Abschluss des Kaufvertrags unbedingt klären, ob das Boot CE-zertifiziert ist. Eine Nachzertifizierung ist meistens möglich, aber mit Kosten verbunden, über die ein CE-Sachverständiger Auskunft geben kann.

Welche Dokumente sollten bei einem Gebrauchtboot dabei sein?

Einen mit dem Fahrzeugbrief vergleichbaren eindeutigen Eigentumsnachweis gibt es nicht. Es ist sinnvoll, sich den oder die Kaufverträge zeigen zu lassen. Es ist allerdings schwer auszuschließen, dass es sich bei einem angebotenen Gebrauchtboot um gemeinsames Eigentum handelt. Ebenso schwer ist es auszuschließen, dass ein Dritter Alleineigentümer ist. Im Streitfall kann es erforderlich sein, dass der Nachweis geführt werden muss, dass Mehrwertsteuer entrichtet wurde, wenn das Boot nach 1984 (alte EU-Länder) bzw. 1995 (neue EU-Länder) in Dienst gestellt wurde.

Worauf muss ich achten, wenn ich ein Gebrauchtboot im Ausland kaufe?

Grundsätzlich sind zum Preis des Bootes Reise- und Transportkosten hinzurechnen. Bei einem Bootskauf im Ausland muss neben Importbestimmungen und Steuerregelungen besonders die CE-Zertifizierung beachtet werden. Dazu kommt der Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer durch Originalrechnung. Es ist ratsam, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, wenn ein Gebrauchtboot im Ausland gekauft werden soll.

Woran erkenne ich einen Schaden an einem Gebrauchtboot?

Häufig entsteht ein Schaden durch Grundberührung. Solche Schäden sind allerdings schwer festzustellen. Auf jeden Fall sollte ein Boot auch im Travellift überprüft werden. Fassen sie unter den Kiel. Wenn dieser Macken, Schrammen und Deformierungen aufweist, können sie von einer Grundberührung ausgehen. Verdächtig sind bei Segelbooten Risse rund um die Kielbolzen. Im Zweifelsfall ist es besser, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Wie schütze ich mich vor Betrügern?

Wenn ein Makler das Gebrauchtboot anbietet, können sie davon ausgehen, dass er das Angebot geprüft hat. Bei Angeboten von privat sollte eine ausführliche Spezifikation dabei sein. Prospektbilder statt eigener Fotos können ein Hinweis darauf sein, dass mit dem Boot etwas nicht stimmt. Vorsicht ist geboten, wenn das Boot nicht beim Verkäufer steht, sondern er es ihnen zur Übergabe bringt, und wenn der Verkäufer ihnen mehr als ein Gebrauchtboot anbietet. In jedem Fall ist es ratsam, einen Blick auf die Liste stolenboats.info des Marine Claims Service zu werfen.

Was, wenn ein Streit über Mängel an dem gekauften Gebrauchtboot vorliegt?

Auch dabei kann ein Sachverständiger helfen. Ein privater Verkäufer kann die Haftung für Mängel zwar ausschließen. Dieser Ausschluss bei Mangelhaftigkeit kann aber unwirksam sein. Dies kann bei konkreten Vereinbarungen im Kaufvertrag wie etwa Baujahr der Fall sein oder wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Um solche Tatsachen vor Gericht nachzuweisen, brauchen sie einen Gutachter, damit Gerichte prüfen können, ob ein Mangel im Rechtssinne in Bezug auf den Kaufvertrag vorliegt. Der Ausschluss in einem vorgedruckten Vertragsformular kann bei falscher Formulierung ebenfalls unwirksam sein. Ansprüche gegen einen Bootshändler dagegen können zwei Jahre geltend gemacht werden, wobei der Händler diese Frist bei gebrauchten Booten auf ein Jahr verkürzen kann. Die Geltendmachung von Ansprüchen setzt in der Regel voraus, dass dem Verkäufer die Gelegenheit zur Nacherfüllung bei Mangelhaftigkeit gegeben wurde. Der Sachverständige kann in allen Fällen, in denen die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber privaten Verkäufern oder Händlern möglich ist, die Tatsachen feststellen, die die Gerichte für die Prüfung benötigen, ob auch ein Mangel in Bezug auf den Kaufvertrag vorliegt.

Was passiert mit der Versicherung, wenn ich ein Gebrauchtboot kaufe?

Kaskoversicherungen gehen bei Eignerwechsel auf den Käufer über, der allerdings – wie auch die Versicherung – in dem Fall ein Kündigungsrecht hat. Haftpflichtversicherungen erlöschen bei Verkauf. Viele Versicherer bieten aber eine Übergangsregelung an: Werden sie von einem Eigentümerwechsel benachrichtigt, werden die Policen zum Datum des Eigentumsübergangs aufgehoben und die nicht verbrauchte Prämie zurückerstattet. Der neue Eigner hat auf Basis der alten Policen eine vorläufige Deckung und somit nach der Übergabe ausreichend Zeit, sich über seinen zukünftigen Versicherer zu informieren.

Was gehört in einen Kaufvertrag über ein Gebrauchtboot?

Ein schriftlicher Kaufvertrag schützt Käufer und Verkäufer. Im Kaufvertrag sollten das Boot und die Ausrüstung genau beschrieben und der Preis genannt werden. Ort der Übergabe und Auslieferungstermin sollten ebenfalls festgelegt werden. Lassen sie sich unbedingt den Personalausweis zeigen und sorgen sie dafür, dass sie eine Kopie davon bekommen. Bei einem vom Bundesverband Wassersportwirtschaft (BVWW) empfohlenen Formular für einen Kaufvertrag können sie davon ausgehen, dass die Interessen von Verkäufer und Käufer gleichermaßen berücksichtigt sind.

Wann lohnt sich ein Makler für den Kauf eines Gebrauchtboots?

Die meisten Makler listen Yachten erst ab einem Kaufpreis von ca. 50.000 bis 60.000 Euro. Darunter lohnt sich der Aufwand für sie nicht. Ansonsten sind sie oft eher als ein Käufer in der Lage, den Zustand und Wert eines Bootes zu beurteilen. Ein Makler wird einen Interessenten in der Regel davor schützen, einen überhöhten Preis zu bezahlen oder ein schadhaftes Boot zu erwerben. Zudem ist die generelle Beratungsleistung eines Maklers hilfreich.


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